Diese Fördermittel gibt es für neue Heizungen und energetische Sanierungen
Eine moderne und umweltfreundliche Heizung ist nicht nur ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparungen für Sie, sondern auch ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz für alle. Wir bei REISSER unterstützen Sie dabei, das passende zukunftsfähige Heizsystem zu finden. Genießen Sie das gute Gewissen und seien Sie gemeinsam mit uns ein Teil der Energiewende! Heiztechnik von REISSER öffnet Ihnen die Tür zu nachhaltiger Wärmeversorgung und bringt Sie auf den Weg in eine umweltfreundliche Zukunft.
Dieser Weg ist finanziell herausfordernd. Mildernd wirken jedoch die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen vor allem der Staat beim Einbau von klimaneutralen Heizungslösungen und der energieeffizienten Sanierung Ihres Wohnhauses zur Verfügung stellt.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten staatlichen Förderprogramme vor, die den Austausch oder die Neuinstallation von Heizungsanlagen begünstigen. Von Zuschüssen über Förderkredite bis hin zu steuerlichen Anreizen – wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können.
So sind beispielsweise für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung Zuschüsse von bis zu 23.500 Euro möglich. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten unter dem Punkt Heizungsförderung für Privatpersonen – Heizungstausch.
In der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, sind alle Förderangebote des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus aufgeführt.
Die BEG umfasst verschiedene Fördermodule für die energetische Sanierung von Gebäuden, einschließlich der Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Heizsystemen.
Das Förderprogramm sieht einerseits Zuschüsse und andererseits Förderkredite als Finanzierungshilfen vor. Die Antragstellung für die Förderungen läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie planen den Einbau einer nachhaltigen und energieeffizienten Heizung und möchten wissen, wo Sie welche Förderungen beantragen können?
Dazu heißt es auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
“Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.
Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.”
Quelle: BAFA – Kurzmeldungen
Zusätzlich gibt es noch regionale Förderungen für den Heizungstausch. Der Austausch von Heizungen wird auch durch Landesprogramme, einige Kommunen und Energieversorgungsunternehmen unterstützt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlaubt es, einzelne Förderprogramme bis zu maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu kombinieren. Es kann auch vorkommen, dass eine Maßnahme auf Landes- oder Kommunalebene gefördert wird, jedoch nicht auf Bundesebene.
Die Fördermöglichkeiten sind sehr umfassend und mannigfaltig. Doch Sie brauchen nicht zu befürchten, Förderungen zu verpassen: Um die Heizungsförderung beantragen zu können, ist die Beauftragung einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Vertrages Bedingung. Diese Experten unterstützen Sie auch hinsichtlich der Fördermöglichkeiten. Die passenden Fachunternehmen für Ihre neue Heizung finden Sie auf unserer Handwerkersuche.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderkredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden an, einschließlich der Heizungsmodernisierung.
Hier finden Sie einen Überblick über die Förderprogramme für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer (Heizungstausch und energetische Sanierung):
Für Ihre neue Heizung ist die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude entscheidend. Dieses Programm gehört zu den sogenannten Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)).
Darum geht es:
Dieses Programm ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern gedacht. Das BEG-Programm “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (Zuschuss 458) unterstützt den Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Das bedeutet, dass nur Heizungsvorhaben unterstützt werden, die erneuerbare Energien nutzen.
Die Heizungs-Förderungen erleichtern es Hausbesitzern, die neuen gesetzlichen Regelungen zum Austausch alter Heizungen mit klimafreundlichen Alternativen zu erfüllen.
Beim Kauf und der Installation einer neuen Heizung gibt es eine große Auswahl an klimafreundlichen Heizungsarten, die gefördert werden:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst noch weitere Technologien, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Es werden auch diese Maßnahmen hin zu klimafreundlichem Heizen unterstützt:
Wie oben schon erwähnt beträgt der maximale Heizungs-Zuschuss 23.500 Euro.
Der jeweilige Zuschuss für Ihre neue Heizung oder andere energetische Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab. Nicht alle Kosten werden angerechnet; angerechnet werden nur die sogenannten förderfähigen Kosten. Mehr zu förderfähigen Kosten finden Sie in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Laut BEG – EM werden bei einem Einfamilienhaus Kosten von bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 70 %, das ergibt 21.000 Euro. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.
So setzen sich die Zuschüsse für die jeweiligen Heizungsarten zusammen:
Um den Zuschussantrag einreichen zu können, ist es erforderlich, dass Sie ein Fachunternehmen beauftragen. Dieser Experte wird Ihnen dabei helfen, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) zu erstellen. In der BzA werden verschiedene Informationen aufgeführt, darunter Details zur geplanten Heizung sowie die förderfähigen Gesamtkosten. Die passenden Fachunternehmen für Ihre neue Heizung finden Sie bei der REISSER Handwerkersuche.
Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gibt es die Möglichkeit, den zinsgünstigen „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zu bekommen. Dieser Kredit kann für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen genutzt werden. Den Kredit gibt es ausschließlich als Zusatz: Die Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung oder der BAFA für energetische Einzelmaßnahmen.
Für manchen Hausbesitzer kann es sinnvoller sein, statt der Heizungstausch-Förderung einen Steuerbonus in Anspruch zu nehmen. Für die energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohnraum lassen sich über drei Jahre bis zu 40.000 Euro bzw. 20 % der Aufwendungen von der Steuer absetzen; von den Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung sogar bis zu 50 %. Allerdings gilt hier entweder – oder: Wer die Steuervergünstigungen nutzen möchte, erhält keine Förderungen über das BEG. Es gilt, zuvor genau zu rechnen, was im jeweiligen Einzelfall günstiger ist.
Neben dem Ersetzen einer alten Gas-, Öl oder Nachtspeicherheizung durch ein modernes, durch erneuerbare Energien gespeistes Heizsystems, sind weitere Maßnahmen förderfähig, die für mehr Effizienz beim Thema Heizen sorgen:
Die Grundförderung liegt bei 15 % der Kosten, dazu kommen weitere 5 %, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.
Für die Antragstellung dieser Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik – exklusive Heizung – ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen. Ebenso für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und die Fachplanung und Baubegleitung. Die EEE erstellen eine technische Projektbeschreibung, die für die Antragstellung benötigt wird.
Zugelassene Energieeffizienz-Experten finden Sie auf der Seite der KfW zur Heizungsförderung (unter dem Punkt „So funktioniert´s“) oder auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) www.energie-effizienz-experten.de.
Mehr zu den Förderungen für neue Heizungen und der Gebäudesanierung finden Sie auf „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und auf den Seiten des BAFA selber unter „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramme im Überblick“.
Die aktuelle Liste der gesamten Fördersätze für Einzelmaßnahmen kann auf den Seiten des BAFA heruntergeladen werden.
Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Weg in die Klimaneutralität geebnet. Ziel ist es die Energiewende in Deutschland voranzutreiben und den Schutz von Umwelt, Mensch und Tier in den Vordergrund zu rücken.