Modernes barrierefreies Badezimmer mit Walk-in Dusche, klappbarem Duschsitz, Haltegriffen und Wand-WC in dunkler Steinoptik und Holzfronten (Golfdesign Care Dusche Walkin)

KfW Förderung barrierefreies Bad 2026 – Zuschüsse rechtzeitig sichern

 |  Kategorie "Bad"

Die KfW Förderung barrierefreies Bad 2026 ist im Bundeshaushalt verabschiedet und befindet sich in Vorbereitung. Im Frühjahr 2026 soll das Zuschussprogramm 455-B wieder starten. Da das Budget begrenzt ist, gilt erneut: Wer vorbereitet ist, hat die besten Chancen.

Welche KfW-Förderung gibt es 2026 für ein barrierefreies Bad?

Für 2026 plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“, mit dem barrierefreie Umbauten, inklusive Badumbau, gefördert werden.

Wichtig:
Das Programm ist derzeit (Stand Anfang 2026) nicht beantragbar, weil zuerst die technischen Voraussetzungen für den Antragsprozess umgesetzt werden müssen (u. a. eAid-Register). Ein Neustart ist voraussichtlich ab Frühjahr 2026 geplant.

Quelle: Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)

Was bedeutet „Investitionszuschuss 455-B“ konkret?

Der Investitionszuschuss 455-B ist ein direkter Zuschuss der KfW, der nicht zurückgezahlt werden muss und der Maßnahmen zur Barrierereduzierung am Wohngebäude unterstützt – also z. B. den Umbau des Bades, aber auch viele andere Anpassungen.

Der Zuschuss kann von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern gleichermaßen genutzt werden, sofern noch keine Maßnahmen begonnen wurden.

Wie hoch ist der Zuschuss für ein barrierefreies Bad 2026?

Die genaue Förderhöhe für 2026 steht noch nicht fest, aber auf Grundlage der früheren Konditionen gilt typischerweise:

  • Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit

Bis zur Wiederaufnahme sind diese Werte die erwartete Richtschnur – offiziell bestätigt werden sie erst mit dem Start der neuen Förderrunde im Frühjahr 2026.

Quelle: Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)

Warum sind die Mittel so schnell ausgeschöpft?

Frühere Programmjahre zeigen: Die Nachfrage war extrem hoch.
Millionen Menschen wollen barrierefrei wohnen, doch die Budgetmittel der KfW wurden oft innerhalb weniger Wochen beansprucht.

Für 2026 sind ca. 50 Millionen € Haushaltsmittel geplant, deutlich weniger als in früheren Jahren (z. B. 75 Mio. in früheren Jahren und 150 Mio. in 2024). Das Risiko, dass die Mittel schnell ausgeschöpft werden, ist daher hoch.

Pressemitteilung 14.11.2025 – Haushalt des Bundesbauministeriums wächst weiter

Wie sichere ich mir frühzeitig meinen KfW-Zuschuss?

Damit Sie beim Förderstart mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zug kommen:

  1. Vorplanung abschließen (Maßnahmen, Kosten, Angebote)
  2. KfW-Zuschussportal-Account einrichten
  3. Alle Unterlagen und Kostenvoranschläge bereitlegen
  4. Antrag sofort stellen, sobald die Förderung startet

Wichtig: Ein Antrag ist nur gültig, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Liefer- oder Leistungsvereinbarungen vor Antrag sind als Vorhabenbeginn gewertet und führen zum Ausschluss.

Welche Maßnahmen im Bad sind förderfähig?

Gefördert werden Wohnraumanpassungen, die Barrieren reduzieren und die Nutzung des Badezimmers erleichtern. Dazu gehören u. a.:

  • bodengleiche Duschen
  • barrierefreie Bewegungsflächen
  • erhöhte / höhenverstellbare WCs
  • Haltegriffe und Stützelemente
  • unterfahrbare Waschtische

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die den Mindestanforderungen zur Barrierereduzierung entsprechen (technische Anforderungen siehe KfW Merkblatt). Für das Bad gilt die Information zum Förderbereich 5. Rein optische oder rein komfortorientierte Maßnahmen ohne Barrierereduzierung gelten nicht als förderfähig.

Quelle: Förderbereich 5 – Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen in folgendem pdf:
Anlage zum Merkblatt

Wie läuft der Antrag 2026 ab?

Der Antragsprozess wird über das KfW-Zuschussportal abgewickelt. In der Regel läuft er in drei Schritten ab:

  1. Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen
  2. Zusage der KfW
  3. Nachweisführung + Auszahlung nach Fertigstellung

Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus
Fachunternehmerbestätigung Altersgerecht Umbauen

Nach der Zusage müssen Sie sich zusätzlich identifizieren (z. B. per SCHUFA IdentitätsCheck, Video-Ident oder Postident). Erst dann kann die Auszahlung erfolgen.
Wichtig: Rechnungen müssen detailliert sein und dürfen erst nach Zusage entstehen.

Warum sollte ich jetzt schon mit der Planung beginnen?

Da die Förderung erst im Frühjahr 2026 neu startet, ist der Zeitraum bis dahin ideal für:

  • gründliche Planung
  • Abstimmung mit Fachbetrieben
  • Angebotseinholung
  • Vorbereitung des Antragsdossiers

Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens und können daher bereits vor Antrag gestartet werden.

Was bringt mir ein Besuch in der REISSER Badausstellung?

In der Ausstellung erleben Sie echte barrierefreie Bäder – inklusive:

✔ ideale Grundrisse
✔ praktische Lösungen (z. B. bodengleiche Duschen)
✔ Designinspiration
✔ fachkundige Beratung

Ein Besuch hilft Ihnen dabei, Ihre Förderplanung konkret zu machen und geeignete Produkte auszuwählen.

Wie finde ich ein Fachhandwerksunternehmen, das KfW-konform umbaut?

Ein qualifizierter Fachbetrieb:

✔ kennt die technischen Mindestanforderungen der KfW
✔ hilft bei Maßnahmenplanung
✔ erstellt korrekte Angebotsunterlagen
✔ begleitet Sie durch die Umsetzung

Viele der KfW-Förderfehler entstehen durch ungenaue Angebote oder nicht förderfähige Ausführungen – daher lohnt sich die Auswahl eines spezialisierten Fachunternehmens sehr.

Fazit: Jetzt clever planen – später profitieren

Die KfW-Förderung für barrierefreie Bäder kehrt zurück – mit neuen technischen und administrativen Anforderungen. Wer früh plant, seine Vorhaben vorbereitet und rechtzeitig den Antrag stellt, hat die besten Chancen, sich staatliche Zuschüsse für den Badumbau zu sichern.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Alle Angaben zu Förderbedingungen, -höhen und -fristen basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand (Januar 2026) und können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die KfW. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und

Aktualität wird nicht übernommen.

Stand: Februar 2026