22. September 2026 | Kategorie "Heizung" Bis zu 70 Prozent der Kosten lassen sich beim Einbau einer neuen Wärmepumpe über die staatliche Heizungsförderung zurückgewinnen – und wer jetzt handelt, sichert sich deutlich bessere Konditionen als in den kommenden Jahren. Seit dem 21. Juli 2026 haben sich die Förderregeln grundlegend geändert: Förderhöchstbeträge wurden gesenkt, der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft halbjährlich, und ein neuer Wertschöpfungsbonus macht die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant. Dieser REISSER Ratgeber erklärt Ihnen, welche Wärmepumpentypen gefördert werden, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen, wie sich die einzelnen Förderbausteine zusammensetzen – und warum ein frühzeitiger Antrag bares Geld wert ist. Als zuverlässiger Partner namhafter Industrie- und Handwerksbetriebe bietet REISSER Ihnen seit 150 Jahren Sanitär, Heizung und Haustechnik für ein individuelles, zeitgemäßes und behagliches Zuhause. Dabei legen wir großen Wert auf moderne Heizungssysteme und Lösungen, die auf die Anforderungen des jeweiligen Gebäudes abgestimmt sind. Inhaltsverzeichnis☰ MenüWelche Wärmepumpen erhalten eine Förderung?Technische Mindestanforderungen: Effizienz und SchallschutzWas hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?Die KfW-Förderung ab Juli 2026: Förderbausteine im ÜberblickDer KfW-Ergänzungskredit: Förderung vorfinanzierenPassende Lösungen für Ihre HeizungAktuelle Förderbedingungen beim Heizungstausch berücksichtigenHäufige Fragen und BegriffeWelche Wärmepumpen erhalten eine Förderung? Grundsätzlich fördert die staatliche Förderbank KfW im Rahmen des Programms 458 alle gängigen Wärmepumpentypen, sofern sie in Deutschland zugelassen sind und die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt und aktualisiert eine Liste förderfähiger Modelle – nur Geräte, die dort aufgeführt sind, können gefördert werden. Gefördert werden unter anderem: Luft-Wasser-Wärmepumpen – die am häufigsten eingesetzte Variante im Bestand Luft-Luft-Wärmepumpen – ideal für Objekte ohne klassisches Heizungssystem Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) – nutzen die über das Jahr vergleichsweise gleichmäßige Temperatur des Erdreichs als Wärmequelle Grundwasser-Wärmepumpen – nutzen Grundwasser mit vergleichsweise gleichmäßiger Temperatur als Wärmequelle Keine Förderung erhalten gasbetriebene Wärmepumpen. Wichtig ist außerdem, dass das Gerät nach den einschlägigen DIN-Normen geprüft und zertifiziert ist. Ihr Heizungsfachbetrieb oder Ihr Energieberater kann prüfen, ob das von Ihnen ausgewählte Modell auf der BAFA-Liste steht und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Technische Mindestanforderungen: Effizienz und Schallschutz Nicht nur der Wärmepumpentyp ist für die Förderung entscheidend – auch die Effizienz und die Geräuschemissionen Ihrer Anlage spielen eine zentrale Rolle. Jahresarbeitszahl: Mindestens 3,0 als Fördervoraussetzung Für eine Förderung über die KfW muss Ihre Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Die JAZ beschreibt das Verhältnis von eingesetzter elektrischer Energie zu erzeugter Wärmemenge über ein gesamtes Jahr: Eine JAZ von 3,0 bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden. Fachkundige Heizungsbauer berechnen die zu erwartende JAZ mithilfe von Simulationsprogrammen, in die Gebäudedaten, den Standort und das gewählte Wärmepumpenmodell einfließen. Die tatsächlich erreichbare Jahresarbeitszahl hängt unter anderem vom Gebäude, der Auslegung der Anlage, der Wärmequelle und den erforderlichen Vorlauftemperaturen ab. Niedrige Vorlauftemperaturen können sich positiv auf die Jahresarbeitszahl auswirken. Ein hydraulischer Abgleich trägt dazu bei, die Heizungsanlage auf den tatsächlichen Wärmebedarf abzustimmen. In unserem Artikel „Die 10 Häufigsten Fehler bei Wärmepumpen“ geben wir Ihnen weitere Tipps, wie sie einen wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Wärmepumpe sicherstellen. Schallgrenzwerte: Was galt bis 2025 und was gilt heute? Für Luft-Wärmepumpen gelten strenge Vorgaben zum Schallschutz. Wärmepumpen mit einer Leistung zwischen 6 und 12 Kilowatt dürfen maximal 60 Dezibel emittieren. Diese Anforderungen liegen unter den europäischen Ökodesign-Grenzwerten. Zusätzlich gelten die strengen Immissionsrichtwerte der TA Lärm: In schutzbedürftigen Räumen sind tagsüber maximal 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) zulässig. Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert? Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 8. Juli 2026 weitreichende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte diese Änderungen kennen – denn je später der Antrag gestellt wird, desto geringer fällt in vielen Fällen die Förderung aus. Sinkende förderfähige Kosten Seit Reformstart werden für die erste Wohneinheit nur noch 28.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt, statt bisher 30.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um weitere 750 Euro. Die maximale Zuschusssumme reduziert sich damit schrittweise, auch wenn der Fördersatz selbst unverändert bleibt. Neuer Wertschöpfungsbonus statt Effizienzbonus Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent wurde zum 21. Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, können weiterhin die volle Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Für Wärmepumpen aus Drittländern sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Die Herkunft Ihrer Anlage wird damit zum handfesten Förderkriterium. Schneller sinkender Klimageschwindigkeitsbonus Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie weiterhin, wenn Sie eine alte fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung) ersetzen. Allerdings sinkt der Bonus ab Reformstart direkt von 20 auf 16 Prozent – und danach halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Wer wartet, zahlt also spürbar mehr aus eigener Tasche. Neu gestaffelter Einkommensbonus Der Einkommensbonus wird künftig dreistufig gestaltet: 40 Prozent Bonus bis 30.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Familienzuschlag von 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abziehen. Für Familien mit niedrigem Einkommen kann die Förderung dadurch sogar auf bis zu 80 Prozent steigen – bei anfänglich maximal 22.400 Euro Zuschuss. Die KfW-Förderung ab Juli 2026: Förderbausteine im Überblick Die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen zusammen. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten sind für selbstnutzende Eigentümer möglich. Die folgende Tabelle zeigt, wer welche Bausteine in Anspruch nehmen kann: Förderbaustein Selbstnutzende Eigentümer Vermieter u.a. Grundförderung 30 % 30 % Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (bis 31.01.2027, danach sinkend) — Einkommensbonus 40 % (bis 30.000 € Haushaltseinkommen) 30 % (bis 40.000 € Haushaltseinkommen) 10 % (bis 50.000 € Haushaltseinkommen) Bemessungsgrenze erhöht sich um 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt — Effizienzbonus entfällt entfällt Emissionsminderungszuschlag entfällt entfällt Wertschöpfungsbonus (neu) Ab dem 1. Quartal 2027 hängt die Grundförderung vom Fertigungsort der Wärmepumpe ab: in der EU gefertigt: Grundförderung bleibt bei 30 % außerhalb der EU gefertigt: Grundförderung sinkt auf 15 % Maximale Förderung 70 % 35 % Quelle: KfW Programm 458, Stand: 20.07.2026 Wie viel Förderung erhalten Sie maximal? Für ein Einfamilienhaus sind Stand 22. Juli 2026 bis zu 28.000 Euro als förderfähige Kosten anrechenbar. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent entspricht das einem Höchstzuschuss von 19.600 Euro. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, bleiben unberücksichtigt. Für Vermieter gelten gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Einheit. Was müssen Sie vor der Antragstellung beachten? Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizungsanlage geplant und durchgeführt wird. Antrag vor Baubeginn: Die Förderung muss zwingend beantragt werden, bevor die Arbeiten beginnen. Nachträgliche Anträge werden nicht genehmigt. Nur für Bestandsgebäude: Die Heizungsförderung gilt ausschließlich für Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es separate Programme. Auszahlung nach Abschluss: Die Zuschüsse werden erst ausgezahlt, wenn alle Arbeiten abgeschlossen und die Nachweise geprüft wurden. Der KfW-Ergänzungskredit: Förderung vorfinanzieren Da die Zuschüsse erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt werden, müssen Sie die Kosten zunächst selbst vorfinanzieren. Hierfür bietet die KfW den Ergänzungskredit über die Programme 358 und 359 an. Konditionen und Programmnummern KfW 358 für selbstnutzende Eigentümer: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro erhalten Sie besonders günstige Zinsen – häufig unter zwei Prozent. KfW 359 für Vermieter und Eigentümer mit höherem Einkommen: Ohne Zinsvergünstigung, aber mit den gleichen Kreditkonditionen. Pro Wohneinheit sind bis zu 120.000 Euro Kredit möglich. Die tatsächliche Kredithöhe orientiert sich an den in der KfW-Zuschusszusage bestätigten förderfähigen Kosten. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Die maximale Laufzeit beträgt 35 Jahre, die Zinsbindung gilt für die ersten 10 Jahre. Innerhalb dieser Zinsbindungsphase sind kostenfreie Sondertilgungen möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Passende Lösungen für Ihre Heizung Luft-Wasser-Wärmepumpen – Die meistgefragte Lösung für den Heizungstausch im Bestand. Mit natürlichem Kältemittel erfüllen viele Modelle die Voraussetzungen für den künftigen Wertschöpfungsbonus. Sole-Wasser-Wärmepumpen – nutzen die über das Jahr vergleichsweise gleichmäßige Temperatur des Erdreichs als Wärmequelle. Die tatsächlich erreichbare Jahresarbeitszahl hängt unter anderem vom Gebäude, der Anlagenauslegung und den Betriebsbedingungen ab. Wärmepumpenspeicher – Ein passend dimensionierter Pufferspeicher kann dazu beitragen, Taktungen der Wärmepumpe zu reduzieren und die Betriebsweise der Anlage zu unterstützen. Abhängig von Anlage, Regelung und Stromtarif können zudem zeitvariable Strompreise berücksichtigt werden. Aktuelle Förderbedingungen beim Heizungstausch berücksichtigen Die Förderbedingungen für Wärmepumpen haben sich zum 21. Juli 2026 geändert und werden in den kommenden Jahren teilweise weiter angepasst. Wer den Wechsel von der Ölheizung zur Wärmepumpe oder den Austausch einer alten Gasheizung plant, sollte deshalb die aktuell geltenden Förderbedingungen frühzeitig prüfen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise und auch die maximal förderfähigen Kosten werden künftig reduziert. Lassen Sie Ihr Gebäude von einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb analysieren, die Heizlast berechnen und die voraussichtliche Jahresarbeitszahl der geplanten Anlage ermitteln. So können Sie prüfen, welche Wärmepumpe und welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommen. Häufige Fragen und Begriffe Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) und warum ist sie für die Förderung wichtig? Die Jahresarbeitszahl (JAZ), auch Seasonal Performance Factor (SPF) genannt, beschreibt das Verhältnis der über ein Jahr abgegebenen Wärmemenge zur dafür aufgewendeten elektrischen Energie. Eine JAZ von 3,0 bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom werden drei Kilowattstunden Wärme. Für die KfW-Förderung muss Ihre Wärmepumpe voraussichtlich mindestens diesen Wert erreichen. Die tatsächlich erreichbare JAZ hängt unter anderem vom Gebäude, der Auslegung der Anlage, der Wärmequelle und den erforderlichen Vorlauftemperaturen ab. Niedrige Vorlauftemperaturen können sich positiv auf die Jahresarbeitszahl auswirken. Was ist der hydraulische Abgleich und warum ist er Pflicht? Beim hydraulischen Abgleich wird die Durchflussmenge des Heizwassers in jedem einzelnen Heizkörper oder Heizkreis rechnerisch ermittelt und durch Einstellung der Ventile präzise reguliert. So erhält jeder Raum genau die Wärmemenge, die er benötigt – kein Raum wird überheizt, keiner bleibt kalt. Ohne hydraulischen Abgleich arbeiten Wärmepumpen oft mit zu hohen Vorlauftemperaturen und damit ineffizient. Die KfW macht den hydraulischen Abgleich deshalb zur Pflichtbedingung für die Auszahlung der Fördergelder. Was bedeutet der Bivalenzpunkt bei einer Wärmepumpe? Der Bivalenzpunkt bezeichnet die Außentemperatur, bei der eine Wärmepumpe gerade noch ausreichend Heizleistung für das Gebäude erzeugen kann. Sinkt die Außentemperatur darunter, reicht die Wärmepumpe allein nicht mehr aus – ein zweiter Wärmeerzeuger, meist ein elektrischer Heizstab, springt dann unterstützend ein. Der Heizstab arbeitet wie ein Tauchsieder und wandelt Strom direkt in Wärme um, allerdings mit deutlich geringerer Effizienz. Eine sorgfältige Anlagenplanung zielt darauf ab, den Einsatz des Heizstabs auf seltene Extremkälte-Situationen zu begrenzen. Was ist der neue Wertschöpfungsbonus und ab wann gilt er? Der Wertschöpfungsbonus ist eine neue Förderkomponente, die voraussichtlich im ersten Quartal 2027 eingeführt wird. Er ersetzt funktional den bisherigen Effizienzbonus und knüpft die volle Grundförderung von 30 Prozent daran, ob die Wärmepumpe innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurde. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Ländern sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Die Herkunft des Geräts wird damit zu einem direkten Förderkriterium – ein Aspekt, den Sie bei der Modellauswahl frühzeitig mit Ihrem Fachbetrieb besprechen sollten.