Nahaufnahme eines Kompasses mit grünem Rahmen und Pfeil, der auf das Wort COMPLIANCE zeigt

Compliance

Das REISSER-Compliance-Management

Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg.

Compliance, Integrität, Gesetzestreue

Jedes integre Verhalten leistet einen Beitrag zum nachhaltigen Erfolg der REISSER GRUPPE. Zum Geschäftsalltag der REISSER GRUPPE gehören untrennbar die Werte Wertschätzung, Zuverlässigkeit, Gesetzestreue, Vertrauen, Integrität und Gerechtigkeit.

Unsere Werte bilden das Grundgerüst der REISSER Gruppe

Unsere Werte geben die zentralen Leitlinien an, die die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, Kapitalgebern und der Gesellschaft prägen.

Verantwortung & Nachhaltigkeit

Unser Ziel ist es, den sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen anzuvisieren, welches wir auch für unsere Produkte anstreben.

Zuverlässigkeit & Glaubwürdigkeit

Als glaubwürdiger Geschäftspartner sagen wir nur Handlungen zu, die sich mit dem Recht und Gesetz vereinen lassen.

Chancengleichheit & Individualität

Wir möchten ein Umfeld schaffen, in dem die Individualität jedes Einzelnen durch unterschiedliche Ansichten und Talente, das Zusammenleben innerhalb des Unternehmens bereichern.

Vertrauen

Das Schaffen einer vertrauensvollen Compliance-Kultur hat höchste Priorität für uns. Die Kommunikation wichtiger Unternehmensthemen erfolgt rechtzeitig und offen.

Das REISSER-Compliance-Management-System

Compliance umfasst die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Richtlinien in einem Unternehmen. Die REISSER GRUPPE stellt Compliance als Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Denn gemeinsame Werte sind die Basis einer guten Zusammenarbeit und tragen maßgeblich für ein transparentes und vertrauensvolles Miteinander bei.

T reisser compliance management system

Bei der REISSER Gruppe setzen wir hohe integre Standards für uns selbst wie auch für unsere Lieferanten. Folgender Lieferantenkodex wurde erarbeitet, um die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zwischen REISSER und seinen Lieferanten zu bilden.

Das REISSER-Compliance-Management besteht aus zusammengesetzten Instrumenten und Prozessen, mit denen die REISSER Gruppe sicherstellt, dass alle Regeln und Gesetze eingehalten werden.

REISSER-Compliance-Management Komponenten

Im Vordergrund steht möglichst großflächig die Reduzierung von Compliance-Verstößen. Unser Compliance-System richtet sich nach sieben Komponenten, die alle aufeinander aufbauen.

Die Compliance-Kultur basiert auf einem Wertemanagement, das unsere Führungskräfte vorleben und an ihre Mitarbeiter weitergeben.

Unsere Compliance-Ziele umfassen die Minimierung von Gesetzesverstößen im Unternehmen sowie die Stärkung der Geschäftsbeziehungen.

Die Compliance-Organisation sichert die Einhaltung der Standards im Compliance-Management-System durch die Festlegung klarer personeller Verantwortlichkeiten.

Die Identifizierung und Dokumentation von Compliance-Risiken erfolgt durch die kontinuierliche Durchführung und Bewertung von Risikoanalysen.

Das Compliance-Programm mit seinen Grundsätzen und Maßnahmen orientiert sich an den ermittelten und identifizierten Compliance-Risiken.

Im Mittelpunkt der Compliance-Kommunikation steht ein transparent formuliertes Compliance-Programm, das sich an alle relevanten Mitarbeiter und Geschäftspartner richtet.

Unsere kontinuierliche Compliance-Überwachung basiert auf den Anforderungen des REISSER-Compliance-Management-Systems. Zusätzliche Maßnahmen werden aus den durchgeführten Risikoanalysen abgeleitet. Gemeldete Compliance-Verstöße nutzen wir zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Compliance-Programms.

Das REISSER-Hinweisgebersystem

Regelkonformes Verhalten hat bei der REISSER Gruppe höchste Priorität. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang unserer gesamten unternehmerischen Lieferkette zu wahren.

Um dieser Anforderung gerecht zu werden, bedarf es der Meldung von potenziellem Fehlverhalten, um diese frühzeitig abstellen zu können. So kann die REISSER Gruppe rechtzeitig auf mögliche Risiken reagieren, um einen größeren Schaden am Unternehmen als auch an seinen Beschäftigten abzuwenden.

Bei Compliance-Verstößen handelt es sich um meldepflichtige Sachverhalte, die einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß gegen die Richtlinien der REISSER Gruppe ausführen.

Folgende Handlungen können Compliance-Verstößen zugeordnet werden:

  • Verletzungen gegen Menschenrechte oder Verstöße gegen das Diskriminierungsgesetz
  • Verstöße gegen Geheimhaltungsbestimmungen
  • Handlungen wie Korruption, Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung
  • Verdacht auf Geldwäsche
  • Kartellrechtliche Verstöße
  • Verstöße gegen die Buchführungs- und Steuerpflicht
  • Interessenkonflikte
  • Verstöße gegen Datenschutz oder der IT-Sicherheit

Wer offen Compliance-Bedenken äußert, handelt richtig und leistet einen Beitrag zur Ausübung einer transparenten und vertrauensvollen Compliance-Kultur.

FAQ

Jeder kann Verstöße melden. Unser Hinweisgebersystem steht internen Personen wie z. B. Mitarbeitern, Praktikanten oder Auszubildenden zur Verfügung als auch externen Personen, beispielsweise Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartnern.

Ja. Es genügt lediglich die Meldung des Hinweises. Die Erhebung von relevanten Unterlagen und das Einleiten von erforderlichen Maßnahmen erfolgt über den Compliance-Officer. Die Durchführung der Untersuchung wird über spezialisierten Personen in den entsprechenden Fachabteilungen unterstützt.

  • Beschreibung Sachverhalt
  • Wann hat sich der Compliance-Fall ereignet? (Datum & Uhrzeit)
  • Wo hat sich der Compliance-Fall ereignet? (Lager, Akademie, Abteilung)
  • Wer ist beteiligt am Compliance-Fall? (Verantwortlicher/ Geschädigter)
  • Evtl. relevante Unterlagen/ Beweise (Fotos, Videos, Dokumente)

<ul>
<li>Die REISSER-Whistleblower Hotline: <ahref="https://reisser.whistleblowing-software.com/"target="_blank">https://reisser.whistleblowing-software.com/</a></li>
<li>Die Meldestelle Compliance der REISSER Gruppe</li>
</ul>

Zunächst wird die Meldung auf <strong>Verständlichkeit, Plausibilität</strong> und <strong>Nachvollziehbarkeit</strong> geprüft. Sollte aus der Sachverhaltsbeschreibung eine <strong>Plausibilität</strong> nicht ableitbar sein, wird der Fall nicht weiterbearbeitet. Der Hinweisgebende wird entsprechend informiert, dass die Untersuchungen eingestellt werden. Sind jedoch die folgenden Kriterien gegeben und der Fall wird als <strong>plausibel</strong> eingestuft, erfolgt eine tiefgründigere Untersuchung des Sachverhalts. Hier kann der Hinweisgebende zur Einholung weiterer Informationen aufgefordert werden.
<strong>Sollte sich im Zuge der Sachverhaltsaufklärung der Hinweis tatsächlich bestätigen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:</strong>

Um zukünftig ein dementsprechendes Fehlverhalten vorzubeugen, werden von der Compliance-Abteilung passende Präventionsmaßnahmen festgelegt. Die Präventionsmaßnahmen können Aktivitäten wie z. B. Schulungen oder Optimierungen an Prozessen miteinschließen. Des Weiteren sind zur sofortigen Minimierung oder Verhinderung des Verstoßes Abhilfemaßnahmen festzulegen, beispielsweise die Einstellung von Personalmaßnahmen oder eines Prozesses. Im letzten Schritt erhält der Hinweisgeber die Rückmeldung über die unternommenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Minimierung bzw. Verhinderung des Verstoßes.

Nach Abgabe der Meldung, erhält der Hinweisgeber eine Bestätigungsmail. Grundsätzlich gilt, dass die Sachverhaltsaufklärung innerhalb von drei Monaten erledigt wird. Mit sofortiger Wirkung werden die wesentlichen Schritte zur Aufklärung des Verstoßes eingeleitet. Spätestens nach der abgelaufenen Frist erhält der Hinweisgeber Bescheid über das Ergebnis der Sachverhaltsaufklärung.

Jeder gemeldete Compliance-Verstoß und die daraus resultierenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden von der Meldestelle Compliance dokumentiert. Dabei wird nicht nach plausiblen oder nicht plausiblen Mitteilungen unterschieden. Zugriff auf die Dokumentationen haben lediglich die Corporate Compliance. Durch die Meldung von Verstößen tragen Mitarbeiter als auch externe Geschäftspartner und Lieferanten zur stetigen Verbesserung unserer Compliance-Kultur bei.

Die Meldung von Compliance-Verstößen setzt stets voraus, dass die Hinweisgebenden in Kenntnis über die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind und diese im Rahmen der Untersuchungen im Compliance-Fall einwilligt.