
Staatliche Förderungen für Bad und Haus
Setzen Sie auf nachhaltige Energien und sparen Sie bares Geld
Sie planen Ihr neues, klimafreundliches Zuhause oder Bad? Ein neues Heizsystem soll eingebaut werden? Steht eine energieeffiziente Sanierung bevor? Oder wollen Sie Ihr Bad barrierefrei umbauen? Profitieren Sie beim altersgerechten und energieeffizienten Umbau Ihres Bades oder einer Anpassung Ihrer Energieversorgung mit REISSER von den zinsgünstigen Krediten der KFW-Förderung und beim Heizungsbau von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihre Haus- oder Badsanierung.
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren Energien
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Effizienzhäusern und erneuerbaren Energien zusammen. Unterstützt werden unter anderem der Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 27.07.2022 eine Aktualisierung der 2021 erlassenen Richtlinie zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Ziel des BMWK bleibt es weiterhin möglichst viele Haushalte beim klimafreundlichen Neu- und Umbau zu unterstützen.

Die wichtigsten Förderkonzepte BEG
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einbau von erneuerbaren Heizungen seit dem 2. Januar 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Das Förderprogramm löst die BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ab und soll einen Anreiz bieten, klimaschonende Wärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung zu nutzen.
Zur Unterstützung des Klimaschutzes entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Im Jahr 2023 sind neue Förderkredite der KFW (“Klimafreundlicher Neubau”) für Privatpersonen und Kommunen hinzugekommen. Mehr Informationen zu den Förderkrediten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Grundsätzlich besteht die BEG aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kreditförderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) administriert.

Das „neue“ BEG „auf einen Blick“:
Die wichtigsten Änderungen 2022/2023
- Die Fördersätze wurden zum 01. Januar 2023 teilweise erhöht
Bei den Einzelmaßnahmen (EM) für Dämmmaßnahmen, Solarthermie, Wärmepumpen und Co. liegen diese bei bis zu 40 Prozent. - Kreditförderung der KfW nur für Komplettsanierungen und Neubau
Der Fokus der KfW Bank liegt auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen im Sinne der Barrierereduzierung und der Energieeffizienz. Hier können Sie von Refinanzierungsvorteilen der KfW profitieren, um beispielsweise Steuern zu sparen. - Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nur noch über BAFA
Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW wird im Zuge der Umsetzung des BEG-Neuausrichtung abgeschafft. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten. Mehr Infos lesen Sie weiter unten. - Die Fördersystematik wird vereinfacht und nutzerfreundlicher
Es gibt nun eine klare Aufteilung: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, “systemische” Sanierungs- und Baumaßnahmen bei der KfW beantragt. - Die Förderung fossiler Heizungen wird komplett eingestellt
Die Förderung aller fossilen (z.B. gasbetriebener) Heizungen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. - Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus
Ein sogenannter Heizungs-Tausch-Bonus, zusätzlich zum regulären Fördersatz, soll zum Wechsel auf nachhaltige Energieträger motivieren. Dieser soll den Austausch von Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre im Einsatz waren, vorantreiben.
Wie berechnet sich die staatliche Förderung?
Die BEG-Fördersätze berechnen sich aus den tatsächlich entstandenen, förderfähigen Kosten bspw. für den klimafreundlichen Heizungsumbau. Hierfür gibt es fixe prozentuale Fördersätze, die nach wie vor auf einem hohen Niveau liegen: bei den Einzelmaßnahmen beispielsweise zwischen bis zu 20 % bei Biomasseanlagen mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.
Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders unterstützt werden.
Für den Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Welche Fördersätze gelten wofür ab 15. August 2022?
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen Bonus | Max. Fördersatz | Fachplanung |
Solarthermie | 25 % | 10% | 35 % | 50 % | ||
Biomasse | 10 % | 10 % | 20 % | |||
Wärmepumpe | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | ||
Innovative Heizungstechnik | 25 % | 10 % | 35 % | |||
EE-Hybrid ohne Biomasseheizung | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | ||
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20 % | 10 % | 5 % | 35 % | ||
Wärmenetzanschluss | 25 % | 10 % | 35 % | |||
Gebäudenetzanschluss | 25 % | 10 % | 35 % | |||
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung | 25 % | 25 % | ||||
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 20 % | |||
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 20 % | |||
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | 20 % |
Maßnahmen an der Gebäudehülle:
- 15 bis 20 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- 15 bis 20 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 bis 20 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
Maßnahmen an der Anlagentechnik:
- 10 bis 45 Prozent bei Heizungen (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung)
Die aktuelle Liste der gesamten Fördersätze für Einzelmaßnahmen kann auf den Seiten des BAFA heruntergeladen werden.
Das Wichtigste zur BEG Antragstellung in Kürze:
- Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können von der Gebäudeförderung profitieren. Seit Januar 2023 sind auch Investoren antragsberechtigt. Dadurch werden u.a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z.B. durch Eigentumsüberschreibungen vermieden.
- Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Vorbereitungsarbeiten und Grundstücksanalysen können vor Projektbeginn erfolgen. Auch Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
- Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) sind in die förderfähigen Kosten inbegriffen.
- Beratungsleistungen von Energieeffizienz-Expert:innen können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
- Info: Als förderfähige Kosten für Ihre Renovierung können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr abgerechnet werden. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen aus Einzelmaßnahmen.
- Seit Januar 2023 werden auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Handwerkermangel.
- Die Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) kann ausdrücklich nicht mit der Förderung eines KFW-Kredits (beispielsweise bei Neubau) kombiniert werden. Die Förderung für Neubauten wird ausschließlich durch die KFW abgedeckt.

Die Antragstellung für Fördermittel wird übersichtlicher
- Wer eine Komplettsanierung oder einen Neubau umsetzen und dafür eine Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW.
- Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat.
- Die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, das heißt als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
2. KFW-Förderprogramme im Überblick
Sie möchten Ihr Bad altersgerecht und kosteneffizient sanieren oder Ihre Immobilie energieeffizient umbauen? Die KfW Förderung greift Ihnen beim Umstieg auf erneuerbare Energien oder beim barrierefreien Badumbau finanziell unter die Arme. Klimaschutz fängt im Bad an: Leisten Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz und profitieren Sie von den zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank.
Hier findes Sie die KfW Förderprogramme:
Auf der KfW-Seite finden Sie alle Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, z.B.:

“Klimafreundlicher Neubau” – Neue Förderkredite im Rahmen der BEG:
Sie möchten energieeffizient und nachhaltig neu bauen? Ab dem 01.03.2023 können Sie als Privatperson oder Kommune einen Antrag auf die neuen Förderkredite „Klimafreundlicher Neubau“ im Rahmen der Förderung für energieeffiziente Gebäude stellen. Die Kreditangebote für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) richten sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Investoren und Privatpersonen.
Mehr Infos zu den neuen Krediten für Klimafreundlichen Neubau
Barrierereduzierung – Altersgerechter Badumbau für Privatpersonen:
Die KfW unterstützt Baumaßnahmen im Bad, die altersgerechten Wohnkomfort und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden gewährleisten. Gefördert wird beispielsweise der Einbau bodengleicher Duschen mit Duschklappsitz oder aber die Modernisierung von WC, Bidet, Waschbecken oder Badewanne inklusive eines mobilen Liftsystems im Sanitärbereich.
Mehr Infos zum Kredit der KfW finden Sie hier
Bauen und Sanieren von für Privatpersonen:
Sie möchten ein Haus bauen oder eine bestehende Immobilie kaufen und sanieren? Sie möchten Barrieren überwinden und die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen? Die KfW bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer und die, die es werden wollen.
Mehr Infos zur Förderung für Privatpersonen
Förderratgeber zur energieeffizienten Sanierung:
Mit einer energetischen Sanierung der eigenen vier Wände sparen Sie nicht nur langfristig Geld, sondern schonen auch noch die Umwelt. Dies belohnt der Staat mit zinsgünstigen Förderkrediten. Informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Förderbank.
3. Weitere hilfreiche Links zum Thema BEG, BAFA und KFW Förderung
- Merkblatt „Förderfähige Kosten“: Sie wollen prüfen, welche baulichen Maßnahmen im Bereich der Heizungs- und Kälteanlagentechnik gefördert werden können?
Erhalten Sie hier das Merkblatt „Förderfähige Kosten“ der BAFA. - BAFA Webseite: Auf den Internetseiten der BAFA finden Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und Umweltbonus sowie alle Details zum Thema BEG.
- Häufig gestellte Fragen zum Thema BEG
- Förderwegweiser: Ihr Eigenheim, Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune soll energieeffizienter werden? Dann informieren Sie sich jetzt über weitere attraktive Förderangebote der Bundesregierung. Mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu genau der Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
- BEG-Förderrechner von STIEBEL ELTRON: STIEBEL ELTRON greift Handwerksbetrieben und Privatpersonen bei der Antragstellung und der Kostenkalkulation der klimaeffizienten Sanierungsmaßnahmen unter die Arme. Der Haustechnik-Hersteller bietet einen kostenlosen BEG-Förderrechner an.
Stand Februar 2023. Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Die Gewährleistung von Fördergeldern obliegt ausschließlich dem BAFA und der KFW. Die REISSER AG übernimmt keine Haftung oder Garantie für den Erhalt von Fördergeldern
Quellen (Zugriff am 15.02.2023):
- Pressemitteilung des „Bundesverband Wärmepumpe e.V.“
- Infos zum Förderprogramm auf Webseite des Bafa
- Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom 26.07.2022
- Förderprogramm BEG privat iBMWK – Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor – Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeitenm Überblick
- Förderprodukte der KFW
Weiterführende Links
Wir wissen, Badplanung ist nicht einfach. Stöbern Sie gerne erst einmal weiter und entscheiden sich anschließend für die Umsetzung mit einem starken Partner.