Heizungsförderung: Diese Fördermittel gibt es für neue Heizungen und energetische Sanierungen

Setzen Sie auf nachhaltige Energien und sparen Sie bares Geld

 

Eine moderne und umweltfreundliche Heizung ist nicht nur ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparungen für Sie, sondern auch ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz für alle. Wir bei REISSER unterstützen Sie dabei, das passende zukunftsfähige Heizsystem zu finden. Genießen Sie das gute Gewissen und seien Sie gemeinsam mit uns ein Teil der Energiewende! Heiztechnik von REISSER öffnet Ihnen die Tür zu nachhaltiger Wärmeversorgung und bringt Sie auf den Weg in eine umweltfreundliche Zukunft.

Dieser Weg ist finanziell herausfordernd. Mildernd wirken jedoch die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen vor allem der Staat beim Einbau von klimaneutralen Heizungslösungen und der energieeffizienten Sanierung Ihres Wohnhauses zur Verfügung stellt.

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten staatlichen Förderprogramme vor, die den Austausch oder die Neuinstallation von Heizungsanlagen begünstigen. Von Zuschüssen über Förderkredite bis hin zu steuerlichen Anreizen – wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können.

So sind beispielsweise für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung Zuschüsse von bis zu 23.500 Euro möglich. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten unter dem Punkt Heizungsförderung für Privatpersonen – Heizungstausch.

 

 


 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG

In der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, sind alle Förderangebote des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus aufgeführt.

Die BEG umfasst verschiedene Fördermodule für die energetische Sanierung von Gebäuden, einschließlich der Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Heizsystemen.

Grundsätzlich besteht die BEG aus drei Teilprogrammen:

  1. Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
  2. Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
  3. Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Das Förderprogramm sieht einerseits Zuschüsse und andererseits Förderkredite als Finanzierungshilfen vor. Die Antragstellung für die Förderungen läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Diese Förderungen können Sie beantragen

Sie planen den Einbau einer nachhaltigen und energieeffizienten Heizung und möchten wissen, wo Sie welche Förderungen beantragen können?

Dazu heißt es auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

“Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.”

Quelle: BAFA – Kurzmeldungen

Regionale Förderungen

Zusätzlich gibt es noch regionale Förderungen für den Heizungstausch. Der Austausch von Heizungen wird auch durch Landesprogramme, einige Kommunen und Energieversorgungsunternehmen unterstützt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlaubt es, einzelne Förderprogramme bis zu maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu kombinieren. Es kann auch vorkommen, dass eine Maßnahme auf Landes- oder Kommunalebene gefördert wird, jedoch nicht auf Bundesebene.

Die Fördermöglichkeiten sind sehr umfassend und mannigfaltig. Doch Sie brauchen nicht zu befürchten, Förderungen zu verpassen: Um die Heizungsförderung beantragen zu können, ist die Beauftragung einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Vertrages Bedingung. Diese Experten unterstützen Sie auch hinsichtlich der Fördermöglichkeiten. Die passenden Fachunternehmen für Ihre neue Heizung finden Sie auf unserer Handwerkersuche.

 


 

KfW Förderprogramm für neue Heizungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderkredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden an, einschließlich der Heizungsmodernisierung.

Hier finden Sie einen Überblick über die Förderprogramme für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer (Heizungstausch und energetische Sanierung):

Für Ihre neue Heizung ist die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude entscheidend. Dieses Programm gehört zu den sogenannten Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)).

Darum geht es:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Heizungstausch

Dieses Programm ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern gedacht. Das BEG-Programm “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (Zuschuss 458) unterstützt den Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Das bedeutet, dass nur Heizungsvorhaben unterstützt werden, die erneuerbare Energien nutzen.

Die Heizungs-Förderungen erleichtern es Hausbesitzern, die neuen gesetzlichen Regelungen zum Austausch alter Heizungen mit klimafreundlichen Alternativen zu erfüllen.

Welche Heizungsarten werden gefördert?

Beim Kauf und der Installation einer neuen Heizung gibt es eine große Auswahl an klimafreundlichen Heizungsarten, die gefördert werden:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst noch weitere Technologien, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Es werden auch diese Maßnahmen hin zu klimafreundlichem Heizen unterstützt:

  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung (durch eine/n Akustikerin oder Akustiker)

Wie hoch ist der Zuschuss für neue Heizungen?

Wie oben schon erwähnt beträgt der maximale Heizungs-Zuschuss 23.500 Euro.

Der jeweilige Zuschuss für Ihre neue Heizung oder andere energetische Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab. Nicht alle Kosten werden angerechnet; angerechnet werden nur die sogenannten förderfähigen Kosten. Mehr zu förderfähigen Kosten finden Sie in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Laut BEG – EM werden bei einem Einfamilienhaus Kosten von bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 70 %, das ergibt 21.000 Euro. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.

So setzen sich die Zuschüsse für die jeweiligen Heizungsarten zusammen:

EinzelmaßnahmenGrund-förderungEffizienz-bonusKlimageschwindig-keitsbonusEinkommens-bonus
Solarthermische Anlagen30 %20 %30 %
Biomasseheizungen30 %20 %30 %
Wärmepumpen30 %5 %20 %30 %
Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten)30 %20 %30 %
Innovative Heizungstechnik30 %20 %30 %
Gebäudenetzanschluss30 %20 %30 %
Warmenetzanschluss30 %20 %30 %

Was bedeuten die einzelnen Förderbausteine?

  • Die Grundförderung in Höhe von 30 % gilt für alle Eigentümer. Sie steht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude bereit und ist für alle Antragstellenden offen.
  • Den Effizienzbonus in Höhe von 5 % gibt es für Wärmepumpen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Um den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten, gilt es, schnell zu sein, denn ihn gibt es in voller Höhe nur bis 2028, danach wird er reduziert. Es gibt ihn, wenn das neue Heizsystem eine Öl-, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt. Biomasse- und Gasheizungen müssen für das Erhalten des Klimageschwindigkeitsbonus mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Wer als selbstnutzende Eigentümerin oder Eigentümer weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, erhält zusätzlich noch 30 % Einkommensbonus.
  • Kombination der Bausteine: Die Förderungen können unter bestimmten Bedingungen aufsummiert werden, sodass Antragstellerinnen und Antragsteller einen Fördersatz von bis zu 70 % erhalten können.
  • Vermieterinnen und Vermieter: Auch Vermieterinnen und Vermieter erhalten die Grundförderung, dürfen diese jedoch nicht über die Miete auf die Mieter umlegen. Dies soll den Anstieg der Mieten aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen begrenzen.

Um den Zuschussantrag einreichen zu können, ist es erforderlich, dass Sie ein Fachunternehmen beauftragen. Dieser Experte wird Ihnen dabei helfen, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) zu erstellen. In der BzA werden verschiedene Informationen aufgeführt, darunter Details zur geplanten Heizung sowie die förderfähigen Gesamtkosten. Die passenden Fachunternehmen für Ihre neue Heizung finden Sie bei der REISSER Handwerkersuche.

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit 358, 359)

Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gibt es die Möglichkeit, den zinsgünstigen „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zu bekommen. Dieser Kredit kann für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen genutzt werden. Den Kredit gibt es ausschließlich als Zusatz: Die Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung oder der BAFA für energetische Einzelmaßnahmen.

Weitere Zuschüsse im Rahmen der Heizungsförderung

  • Fachplanung und Baubegleitung
    Wer eine neue Heizung plant oder eine energetische Sanierung seines Hauses vornehmen will und hier gefördert wird, kann auch eine Förderung für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung erhalten. Es werden bis zu 50 % des Honorars des Fachberaters übernommen. Weitere Informationen gibt es unter Fachplanung und Baubegleitung auf den Seiten des BAFA.
  • Anschluss an ein Wärme-/Gebäudenetze
    Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie den Anschluss eines Gebäudenetzes. Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten. Hier geht es zum Download des „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Wer sein Haus energetisch sanieren will, sollte dies mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans angehen. Dieser wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Zum einen erhalten Hausbesitzer durch einen iSFP wertvolle Planungshilfe für die Sanierung ihres Wohneigentums – und zum anderen zahlt sich ein derartiger Plan in barer Münze aus. Denn mit einem iSFP steigt die Förderung der Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 %. Darüber hinaus steigen die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro.

Alternative: Steuerbonus bei Heizungssanierung

Für manchen Hausbesitzer kann es sinnvoller sein, statt der Heizungstausch-Förderung einen Steuerbonus in Anspruch zu nehmen. Für die energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohnraum lassen sich über drei Jahre bis zu 40.000 Euro bzw. 20 % der Aufwendungen von der Steuer absetzen; von den Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung sogar bis zu 50 %. Allerdings gilt hier entweder – oder: Wer die Steuervergünstigungen nutzen möchte, erhält keine Förderungen über das BEG. Es gilt, zuvor genau zu rechnen, was im jeweiligen Einzelfall günstiger ist.

Weitere Förderprogramme im Rahmen der Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur energetischen Sanierung

Neben dem Ersetzen einer alten Gas-, Öl oder Nachtspeicherheizung durch ein modernes, durch erneuerbare Energien gespeistes Heizsystems, sind weitere Maßnahmen förderfähig, die für mehr Effizienz beim Thema Heizen sorgen:

Massnahmen an der Gebäudehülle

  • 15 bis 20 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 bis 20 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 bis 20 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimierter Tageslichtversorgung

Die Grundförderung liegt bei 15 % der Kosten, dazu kommen weitere 5 %, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.

Massnahmen an der Anlagentechnik

  • 10 bis 45 Prozent an der Anlagentechnik bei Heizungen zur Optimierung des Heizsystems (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen

Für die Antragstellung dieser Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik – exklusive Heizung – ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen. Ebenso für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und die Fachplanung und Baubegleitung. Die EEE erstellen eine technische Projektbeschreibung, die für die Antragstellung benötigt wird.

Zugelassene Energieeffizienz-Experten finden Sie auf der Seite der KfW zur Heizungsförderung (unter dem Punkt „So funktioniert´s“) oder auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) www.energie-effizienz-experten.de.

Mehr zu den Förderungen für neue Heizungen und der Gebäudesanierung finden Sie auf „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und auf den Seiten des BAFA selber unter „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramme im Überblick“.

Die aktuelle Liste der gesamten Fördersätze für Einzelmaßnahmen kann auf den Seiten des BAFA heruntergeladen werden.

 


 

So beantragen sie ihre Heizungsförderung

  1. Fachunternehmen finden und Angebot(e) einholen
    Im ersten Schritt holen Sie Angebote ein, vergeben aber noch keinen Auftrag. Falls Sie auch einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen, erstellt dieser die technische Objektbeschreibung (TBD). Diese muss Ihnen dann als TBD-ID übergeben werden. Diese wird dann im Antrag abgefragt.
  2. Antrag stellen
    Lesen Sie vorab das Merkblatt zur Antragstellung. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben erhalten Sie einen Aktivierungslink mit Ihrem Zugang für das BAFA-Portal.
  3. Auftrag vergeben bzw. Vertrag abschließen
    Ihr Antrag wird von Seiten der BAFA geprüft und Ihr Zuwendungsbescheid wird Ihnen per Post zugesagt.
    Sie können Ihre Maßnahm installieren und / oder in Betrieb nehmen. ABER: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Wenn Sie Ihr Vorhaben vor der Bewilligung der Förderung beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
  4. Verwendungsnachweis einreichen
    Nachdem die Maßnahme fertig gestellt wurde: Verwendungsnachweis einreichen (nur bei EEE)
    Für den Fall, dass Sie inen Energieeffizient-Experten hinzuziehen, beauftragen Sie nun den technischen Projektnachweis. Dies ist bei einem Heizungstausch aber nicht nötig.
    Wenn Sie dennoch einen EEE beauftragt haben, wird nun von diesem der Online-Verwendungsnachweis erstellt und versendet; Sie laden die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.
  5. Prüfung der Dokumente
    Im letzten Schritt werden der Online-Verwendungsnachweises und die Nachweis-Dokumente geprüft. Anschließend erhalten Sie per Post Ihren Festsetzungsbescheid und Ihr Zuschuss wird Ihnen ausgezahlt.

 


 

  • Förderwegweiser:Ihr Eigenheim, Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune soll energieeffizienter werden? Dann informieren Sie sich jetzt über weitere attraktive Förderangebote der Bundesregierung. Mit dem Förderwegweiser Energieeffizienzgelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu genau der Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
  • BEG-Förderrechner von STIEBEL ELTRON:STIEBEL ELTRON greift Handwerksbetrieben und Privatpersonen bei der Antragstellung und der Kostenkalkulation der klimaeffizienten Sanierungsmaßnahmen unter die Arme. Der Haustechnik-Hersteller bietet einen kostenlosen BEG-Förderrechneran.
  • Kostenfreie Energieberatung:Egal ob es um mögliche Strom- oder Heizkosteneinsparungen geht, um Wärmedämmung oder um den Einsatz erneuerbarer Energien: Die Verbraucherzahle bietet allen Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Beratung per Telefongespräch oder Online-Vortrag: Unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentralen

 


 

Das Wichtigste zur BEG Antragstellung in Kürze:

  • Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
  • Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften) und gemeinnützige Einrichtungen können von der Heizungs- und Gebäudeförderung profitieren.
  • Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Vorbereitungsarbeiten und Grundstücksanalysen können vor Projektbeginn erfolgen. Auch Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. AUSNAHME: bis zum 31. August 2024 gilt eine Übergangsregelung für den Heizungstausch. Es kann mit einem Vorhaben begonnen werden und erst nachträglich ein Antrag gestellt werden.
  • Voraussetzung für einen Förderantrag für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für die Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes ist, dass Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen.
  • Voraussetzung für den Antrag für den Heizungstausch ist, sich an einen Fachunternehmer zu wenden.
  • Ebenso ist es erforderlich, einen Liefer- oder Leistungsvertrag abzuschließen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält.
  • Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) sind in die förderfähigen Kosten inbegriffen.
  • Beratungsleistungen von Energieeffizienz-Expert:innen können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
  • Info: Als förderfähige Kosten für Ihre Renovierung können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr abgerechnet werden. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen aus Einzelmaßnahmen.
  • Auch Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert, als Reaktion auf den Handwerkermangel.
  • Die Kombination der Fördermittel (Kredite oder Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Es darf nur ein Antrag pro Maßnahme eingereicht werden. Entweder bei der KfW oder dem BAFA, doppelte Antragstellung ist nicht erlaubt. Ausnahme: Die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.
  • Es ist möglich, mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen für ein Gebäude zu stellen – auch von unterschiedlichen Antragstellern (z.B. Hausbesitzer und Contractoren).

 


 

wichtige Links und Quellen

Hier finden Sie weitere wichtige Links und Quellen:

Bafa

Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Bafa

Hier finden Sie die KfW-Förderprogramme:

Auf der KfW-Seite finden Sie alle Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, z.B.:

 


 

Stand März 2024

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Die Gewährleistung von Fördergeldern obliegt ausschließlich dem BAFA und der KFW. Die REISSER AG übernimmt keine Haftung oder Garantie für den Erhalt von Fördergeldern. Weiterhin können wir keine Vollständigkeit der Informationen zur Gesetzgebung auf dieser Seite gewährleisten, da sich die Gesetzeslage rasant ändert. Zögern Sie dennoch nicht, uns um Rat zu Fragen.

 


 

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